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Im Trauerfall

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause ist zuerst ein Arzt zu rufen.
Zur Ausstellung der Todesbescheinigung sollte der Personalausweis des Verstorbenen
bereitgehalten werden.
Im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim wird dies von der jeweilige Einrichtung
übernommen.

Welche Papiere werden benötigt?
Um die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, den Antrag auf Vorschusszahlung beim Rentenversicherungsträger, usw. durchführen zu können, werden folgende Unterlagen und Urkunden benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Das Familienstammbuch mit Geburts- und Heiratsurkunde, ggf. das Scheidungsurteil
  • Der letzte Rentenbescheid
  • Policen der Lebens- bzw. Sterbeurkunde
  • Bei vorhandenen Gräbern die Urkunde

Sterbefall im Ausland und ADAC Reiserückruf
Für Angehörige (1. + 2. Grades) des Verstorbenen, die sich auf Reisen befinden, bietet der ADAC einen Reiserückruf.
Hier wird auf Antrag des Bestattungsunternehmens ein Rückruf, im Sendegebiet der Rundfunkanstalt, in der sich der Gesuchte aufhalten kann gestartet.
Grundsätzlich muss ein Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden.
Die Überführung muss laut Gesetzgeber in einem Bestattungswagen oder per Flugzeug erfolgen.
In vielen Ländern ist eine Pauschale in Höhe von ca. 2500 € zur Absicherung entstehender Kosten an das zuständige Konsulat zu leisten. Erst dann kann eine Überführung des Verstorbenen angewiesen werden.

Hauptniederlassung

Haus der Bestattung
Mozartstraße 25
67269 Grünstadt

Tel:  06359 / 80 67 55 
Fax: 06359 / 80 67 56

Email: info@hausderbestattung.de

Zweigniederlassung
Dürkheimer Straße 5
67227 Frankenthal

Tel:  06233 / 506330