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Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Sorgen Sie vor

Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen. Wer heute schon an morgen denkt, schließt eigenverantwortlich einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, um die Angehörigen im Trauerfall nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen.

Seien Sie mutig und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidung getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat.

So klären Sie zu Lebzeiten Ihre Wünsche und sichern das Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes.

Uns sind diese schwierigen Situationen durch unsere tägliche Arbeit bekannt. Wir wissen jedoch auch, dass bei einem rechtzeitigen, vertraulichen Gespräch, mit vernünftigen, klaren Regelungen viele unnötige Belastungen vermieden werden können.

Allgemeine Vorteile

Ihre eigenen Wünsche (z. B. die Bestattungsart oder der Ort etc.) können von Ihnen selbst getroffen bzw. berücksichtigt werden. Ein Unfall oder Herzinfarkt können unerwartet eintreten und zu Situationen führen, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann.

Ihre Angehörigen wohnen zu weit weg und können nicht in der Kürze der Zeit anreisen um alle nötigen Dinge zu regeln? Treffen Sie doch einfach selbst alle nötigen Entscheidungen.


Die geplante Urlaubsreise Ihrer Angehörigen kann in Ruhe angetreten werden, denn für den Fall der Fälle ist bereits alles geregelt und wir können für Sie alle nötigen Schritte einleiten.

Sie haben keine näheren Angehörigen, wollen aber eine würdige Trauerfeier und Bestattung in Ihrem Sinne garantiert haben? Wir leiten alles für Sie in die Wege.

Sie können zum Beispiel folgende Punkte festlegen:

  • Bestattungsart und den Bestattungsort
  • Art bzw. den Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier
  • Gestaltung der musikalischen Umrahmung
  • Gestaltung und Organisation von Trauerdrucksachen und Zeitungsanzeigen inkl. Benachrichtigung von Verwandten, Freunden und Bekannten
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne, Ausstattung und Bekleidung inkl. Zubehör
  • Aufbahrungs- und Grabdekorationen samt Blumenschmuck
  • finanzielle Sicherung der Bestattungskosten
  • allgemeinen Verwaltungs- und Behördengänge
  • sowie Grabpflege, Beschriftung des Grabdenkmals

und auf Wunsch vieles mehr.

Vorsorge

Haus der Bestattung - Testament

Erbschaft Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

Nach dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt, wie auch sonstige unentgeltliche Eigentums- und Vermögensübertragungen (z. B. Schenkungen unter Lebenden und sog. Zweckzuwendungen), der Erbschafts- und Schenkungssteuer.........

Mehr zu diesem Thema finden sie unter www.bestatter.de

Testament

Hier finden Sie eine Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Erbrecht. Diese gibt Antworten auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Und vieles mehr.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; www.bmjv.de

 

Sollten Sie weitere Fragen haben: Kommen Sie zu uns - wir sind für Sie da!

 

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Diese Broschüre zum Erbrecht gibt Antworten auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? u.v.m.

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